Biotonne Mittelsachsen
Das KrwG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) fordert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem 01.01.2015 ihre Bioabfälle künftig getrennt zu erfassen haben.
Ein großer verwertbarer Anteil der organischen Abfälle landet derzeit noch in der Restabfalltonne, wo er jedoch nicht hingehört.
Der Restabfall wird durch die Biotonne deutlich verringert, was gleichzeitig zu einer Kostenminimierung führt. Außerdem steht damit einer sinnvollen Verarbeitung zu Kompost für den Gartenbau und der Landwirtschaft nichts mehr im Wege.
Deshalb wollen wir im Landkreis Mittelsachsen die Biotonne weiter verbreiten. Ob und wann Sie eine Biotonne bestellen, können Sie selbst entscheiden.
Selbstverständlich geben wir Ihnen die geänderte, gesetzlich geltende Mehrwertsteuersenkung weiter.
Keine Pflichtkippung
Kosten für die Behälterbereitstellung
Sinnvolle Verwertung der organischen Abfälle
Gewichtsunabhängige Entleerung und Abrechnung
Beitrag zum Umweltschutz
Wo ist die Biotonne verfügbar?
