Das KrwG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) fordert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem 01.01.2015 ihre Bioabfälle künftig getrennt zu erfassen haben.
Ein großer verwertbarer Anteil der organischen Abfälle landet derzeit noch in der Restabfalltonne, wo er jedoch nicht hingehört.
Der Restabfall wird durch die Biotonne deutlich verringert, was gleichzeitig zu einer Kostenminimierung führt. Außerdem steht damit einer sinnvollen Verarbeitung zu Kompost für den Gartenbau und der Landwirtschaft nichts mehr im Wege.
Deshalb wollen wir im Landkreis Mittelsachsen die Biotonne weiter verbreiten. Ob und wann Sie eine Biotonne bestellen, können Sie selbst entscheiden.
Selbstverständlich geben wir Ihnen die geänderte, gesetzlich geltende Mehrwertsteuersenkung weiter.
Keine Pflichtkippung
Die Entleerung der Biotonne erfolgt nur bei Bereitstellung bzw. nach Anmeldung.
Kosten für die Behälterbereitstellung
Die Kosten für die Behälterbereitstellung entnehmen Sie der Abfallgebührenübersicht Ihrer Region.
Sinnvolle Verwertung der organischen Abfälle
Kompost der durch den Bioabfall entstanden ist, wird in den natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt.
Gewichtsunabhängige Entleerung und Abrechnung
Für die Biotonne wird keine Gewichtsgebühr erhoben. Dadurch können Sie zukünftig Restabfallgebühren sparen, da der Bioabfall nicht mehr in der Restabfalltonne entsorgt werden muss.
Beitrag zum Umweltschutz
Die Störstoffe in den Restabfällen müssen mit hohem technischem und finanziellem Aufwand aussortiert werden. Mit der Entsorgung in der Biotonne leisten Sie somit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.